Wichtig! Nach der Änderung der Mehrwertsteuervorschriften am 1. Juli 2021 wurden die bestehenden Schwellenwerte für den Versandhandel mit Waren innerhalb der EU abgeschafft und durch einen neuen Schwellenwert für die gesamte EU von 10.000 Euro ersetzt. Unterhalb dieses Schwellenwerts von 10.000 Euro können Versandverkäufe von Waren innerhalb der EU weiterhin der Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat unterliegen, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist. Lies mehr hier.
Wenn du Waren außerhalb Bulgariens in anderen EU-Mitgliedstaaten verkaufst, musst du deine Verkäufe im Auge behalten und darauf achten, ob deren Wert die Schwelle für grenzüberschreitende Verkäufe überschreitet, die von jedem EU-Land zwischen 35.000 und 100.000 Euro festgelegt wird. Das bedeutet, wenn du die zulässige Schwelle des Landes überschreitest, in dem du verkaufst, bist du verpflichtet, dort dein Unternehmen zu registrieren und den dort geltenden Mehrwertsteuersatz anzuwenden - das ist die sogenannte Mehrwertsteuer der Destination.